Kundmachung
Gemäß § 21 Abs. 1-3 des Stmk. Jagdgesetzes vom 22.12.1956, LGBl. 23/1986 vom 2.4.1986 wird hiermit kundgemacht, dass der Jagdpachtschilling für das Jahr 2020 unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke zur Auszahlung gelangt.
Die Auszahlung erfolgt in der Weise, dass der gebührende Jagdpachtschilling im Zeitraum von
Montag, 9. November bis Montag, 21. Dezember 2020
und zwar jeweils von Montag bis Freitag, von 8:00-12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr in der Gemeindekanzlei der Marktgemeinde Schwarzautal durch die Grundbesitzer persönlich angefordert werden kann.
Die in dem angeführten Zeitraum nicht angeforderten Anteile verfallen zugunsten der Gemeindekasse.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Alois Trummer
Angeschlagen am: 13. 10. 2020
Abgenommen am: __________