Durch diesen einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark, welche von Preissteigerungen für Energiepreise betroffen sind, finanziell unterstützt werden.
Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden!
Zeitraum vom 01.10.2020 – 29.01.2021
Der Zuschuss beträgt € 120,00 / für alle Heizungsarten.
Berechtigt sind Antragsteller und Mitbewohner (pro Haushalt) mit
Hauptwohnsitz seit 01.09.2020
Keinen Anspruch haben Bezieher von Wohnunterstützungen, BewohnerInnen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heime sowie von Alten- und Pflegeheimen und AsylwerberInnen.
Einkommensnachweise (ganzer Haushalt) unbedingt erforderlich –
z.B.: Lohnzettel, Pensionsabschnitte, Einheitswertbescheide, Pachtverträge, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld usw. …
Nicht zum Einkommen zugerechnet wird Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe, Pflegeelterngeld, Heimopferrente und Einkommen von 24-h PflegerInnen.
Einkommensgrenzen:
Ein Personen Haushalte………………….. € 1.286.00
Ehepaare und HH-Gemeinschaften ……… € 1.929.00
Für jedes Kind/ Familienbeihilfe im HH …… € 386.00
Einkommensgrenzen gelten auch für Personen die von der Rezeptgebühr befreit sind!!
Der Heizkostenzuschuss wird nur auf Antrag gewährt – es besteht kein Rechtsanspruch. Angaben werden stichprobenweise vom Land Steiermark geprüft!
Für die Marktgemeinde Schwarzautal:
Der Bürgermeister