Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2020/2021

Durch diesen einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark, welche von Preissteigerungen für Energiepreise betroffen sind, finanziell unterstützt werden.

Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden!

Zeitraum vom 01.10.2020 – 29.01.2021

Der Zuschuss beträgt € 120,00 / für alle Heizungsarten.

Berechtigt sind Antragsteller und Mitbewohner (pro Haushalt) mit

Hauptwohnsitz seit 01.09.2020

Keinen Anspruch haben Bezieher von Wohnunterstützungen, BewohnerInnen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heime sowie von Alten- und Pflegeheimen und AsylwerberInnen.

Einkommensnachweise (ganzer Haushalt) unbedingt erforderlich –

z.B.: Lohnzettel, Pensionsabschnitte, Einheitswertbescheide, Pachtverträge, Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld usw. …

Nicht zum Einkommen zugerechnet wird Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe, Pflegeelterngeld, Heimopferrente und Einkommen von 24-h PflegerInnen.

Einkommensgrenzen:

Ein Personen Haushalte…………………..        €  1.286.00

Ehepaare und HH-Gemeinschaften   ………   €  1.929.00

Für jedes Kind/ Familienbeihilfe im HH ……    €     386.00

Einkommensgrenzen gelten auch für Personen die von der Rezeptgebühr befreit sind!!

Der Heizkostenzuschuss wird nur auf Antrag gewährt – es besteht kein Rechtsanspruch. Angaben werden stichprobenweise vom Land Steiermark geprüft!

Für die Marktgemeinde Schwarzautal:

Der Bürgermeister